Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Das Heißluftgebläse ist bestimmt für Kurzzeitanwendungen wie dem Erwärmen von Schrumpfschläuchen, Verformen von Kunststoff, Lösen von Klebeverbindungen und Entfernen von Farbresten. Es ist auch geeignet zum Auftauen von wasserführenden Metallleitungen.

Das Heißluftgebläse ist nur zum handgeführten, beaufsichtigten Gebrauch bestimmt.